Einladung zur Mitwirkung - "Region der Lebensretter" im Rettungsdienstbereich Augsburg
Einladung zur Mitwirkung – „Region der Lebensretter“ im Rettungsdienstbereich Augsburg
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
mit großer Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass der Rettungsdienstbereich Augsburg ab Herbst 2025 Teil
der Initiative „Region der Lebensretter“ wird. Damit schließen wir uns einem bewährten, App-basierten
Ersthelfer-System an, das bereits in anderen Regionen Bayerns erfolgreich Leben rettet.
🫀Worum geht es? Bei einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand zählt jede Minute. In unserer Region trifft
der Rettungsdienst im Schnitt nach 10–11 Minuten ein – doch bereits nach 3–5 Minuten ohne Herzdruckmassage
beginnt das Gehirn irreversibel Schaden zu erleiden. Die App „Region der Lebensretter“ alarmiert
qualifizierte Ersthelfer*innen in unmittelbarer Nähe des Notfalls – oft entscheidende Minuten früher.
👩⚕️ Ehrenamtliche Lebensretter gesucht:
Wir möchten gezielt medizinisch qualifizierte Personen aus dem ärztlichen und dem Assistenz Bereich ansprechen
– insbesondere Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrung in Notfallmedizin, Klinik oder Praxis.
Mitmachen können alle, die mindestens über eine Approbation, Pflege- oder Sanitätsausbildung (SanAB)
verfügen. Die Registrierung erfolgt einfach über die App, die Alarmierung ist freiwillig und flexibel.
💙 Ihre Unterstützung zählt doppelt
Neben der aktiven Teilnahme ist auch die finanzielle Unterstützung ein wichtiger Baustein. Für die Ausstattung
der Ersthelfer (z. B. Notfalltaschen, Schutzmaterial) und die ergänzende Beschaffung öffentlich zugänglicher
AEDs sind wir auf Spenden angewiesen.
Jeder Beitrag hilft, Leben zu retten – direkt in unserer Region.
Spendenkonto: Region der Lebensretter e.V. | Stichwort: „Region Augsburg“
IBAN: DE21 6805 0101 0013 7364 19, BIC: FRSPDE66XXX
📌 Weitere Informationen
Projektvideo: https://vimeo.com/1037935665
Registrierung als Helferin oder Helfer
Website: www.regionderlebensretter.de
Förderprogramm für Beschaffung öffentlich zugänglicher AEDs (90 % Zuschuss):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2155_I_11786/true
